Versicherungsmakler in Lützen zwischen Bad Dürrenberg, Weißenfels, Zeitz und Leipzig

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

034444 / 639-150

-

Versicherungs- und Finanzkanzlei Mirko Kother

Fahrradversicherung

Hausratschutz auch für Fahrräder

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung. Grundsätzlich oder gegen geringe Mehrprämie entschädigen viele Versicherer auch dann, wenn das Fahrrad zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr außerhalb des eigenen Grundstücks trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird – und noch zu späterer Uhrzeit, wenn das Rad noch benutzt wird, um etwa nach dem Kinobesuch nach Hause zu radeln. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein oder zwei Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Hausratversicherung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.


Die Lösung - Exklusive Fahrradversicherung

Mit einer spezielles Fahrrad-Versicherung kann man neben Diebstahl auch Unfallschäden am Rad absichern.

 Besondere Merkmale der Versicherung:

 Diebstahl und Teilediebstahl
 Beschädigung durch Unfallschäden und Fall-/Sturzschäden
 Reparaturkosten nach Vandalismus
 Erstattung bei Diebstahl von Fahrradzubehör (z.B. Anhänger, Kindersitz)
 Erstattung bei Diebstahl von Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Ausrüstung)
 Es besteht Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten von bis zu 12 Wochen


Lassen Sie sich umfassend beraten!

 mail@kother24.de
 Kontakt
 Beratungstermin